6 Tipps zu Fördermöglichkeiten im Fernstudium

Förderung Fernstudium

15 Okt 6 Tipps zu Fördermöglichkeiten im Fernstudium

Auf den ersten Blick erscheinen die Kosten eines Fernstudiums hoch. Langfristig gesehen sind sie eine Investition in die eigene Zukunft. Welche Fördermöglichkeiten gibt es in Deutschland, die Fernstudierende unterstützen? Unser Beitrag gibt einen kurzen Einstieg in das Thema Fördermöglichkeiten im Fernstudium.

Lebenslanges und berufsbegleitendes Lernen ist in Zeiten des schnellen Wandels zu einer gesellschaftlichen Notwendigkeit geworden. Arbeitsplatzsicherung, Karriereambitionen und persönliche Weiterentwicklung sind dabei Schlagworte, die die hohe Nachfrage nach Fortbildungen neben dem Beruf erklären.

Stets qualifiziert zu sein und vor allem zu bleiben, ist auf dem heutigen Arbeitsmarkt unerlässlich. Dieser Weiterbildungsgedanke wird von staatlicher Seite unterstützt. Der Staat hat eine Vielzahl von unterschiedlichen Bundes- und Landesprogrammen als Förderprogramme für die Weiterbildung in Deutschland auf den Weg gebracht.

Tipp 1:  Länderübergreifende Förderungen

Zu den länderübergreifenden Förderungen zählen die steuerrechtlichen Förderungsmöglichkeiten: Bildung als Sonderausgabe und Bildung als Werbungskosten.

Bildung als Sonderausgabe

In der Regel können Studierende für ihr Erststudium die anfallenden Studienkosten bis zu einer Höhe von 4.000 Euro als Sonderausgabe geltend machen.

Bildung als Werbungskosten

Steht die Weiterbildung bzw. das Fernstudium in einem direkten Zusammenhang mit der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit, können sämtliche Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Zu den Werbungskosten zählen neben den Semesterbeiträgen beispielsweise auch die Fahrtkosten zu den Präsenzterminen oder zu Lerngruppen, Ausgaben für Lernmaterialien, für Unterkünfte oder für den Verpflegungsmehraufwand. Um die größtmöglichen Steuervorteile für eine Weiterbildung oder Fernstudium zu erreichen, ist das genaue Informieren z.B. beim zuständigen Finanzamt unerlässlich. Die Beratungsbefugnis in Steuersachen ist im Steuerberatungsgesetz geregelt. Uneingeschränkt Hilfe in Steuersachen dürfen Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer geben.

Tipp 2: Aufstiegs-BAföG

Mit dem Aufstiegs-BAföG fördert der Bund die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme. Die Förderung erfolgt zu 40% als Zuschuss, darüber hinaus als Darlehen. Das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Darlehen wird bei bestandener Prüfung zu 40% erlassen. Die Höchstdauer der Förderung beträgt bei Teilzeitfortbildungen 48 Monate. Die Fortbildungsmaßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und bei Teilzeitmaßnahmen innerhalb von 48 Monaten abgeschlossen werden.

Tipp 3: Das Deutschlandstipendium

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dem Deutschlandstipendium besonders begabte und leistungsstarke Studierende an den staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt.

Neben erstklassigen Noten werden bei der Vergabe auch gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Leistungen berücksichtigt. Die Höhe der Förderung beträgt 300 EUR pro Monat. Die Dauer der Förderung umfasst in der Regel mindestens zwei Semester und maximal die Regelstudienzeit.

Weiterführende Informationen zum Deutschlandstipendium:

Telefon: 0201 8401-188 (montags bis freitags)

Tipp 4: Bildungsfond

Mit Hilfe des Festo Bildungsfonds können Studierende ihre Lebenserhaltungskosten und Studiengebühren mit bis zu 40.000 Euro finanzieren. Erst nach Abschluss des Studiums beginnt die Rückzahlung, die einkommensabhängig ist.

Weiterführende Informationen zum Bildungsfond:

Tipp 5:  Bildungsprämie

Einmal jährlich fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Weiterbildungsbereitschaft in Form eines Prämiengutscheins, der einen finanziellen Zuschuss für Fortbildungen und berufsbegleitende Studiengänge beinhaltet. In den Bundesländern:

  • Brandenburg
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt und
  • Schleswig Holstein

darf die Weiterbildung höchstens 1000 Euro kosten. In allen anderen Bundesländern gibt es keine derartige Beschränkung. Der Staat übernimmt 50% der Kurs- bzw. Prüfungsgebühren jedoch maximal 500 Euro. Antragsberechtigte sind Erwerbstätige, deren Einkommen 20.000 Euro im Jahr nicht überschreitet. Die Maßnahme muss auf die individuelle berufliche Weiterbildung abzielen.

Weiterführende Informationen zur Bildungsprämie und Kontakte zu Beratungsstellen:

Telefon: 0800 / 2623000

Tipp 6:  KFW-Studienkredit

Um die Lebenserhaltungskosten während eines Erst- oder Zweitstudiums zu finanzieren, vergibt die KFW Bankgruppe Studienkredite. Volljährige Studierende (bis 44 Jahre), die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule immatrikuliert sind, können den Bildungskredit beantragen. Bis hin zu 650 Euro monatlich beträgt die elternunabhängige Darlehenshöhe, die regulär bis zum 14. Fachsemester gewährt wird. Sie kann mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert werden.

Weiterführende Informationen zum KFW-Studienkredit:

Internet: www.kfw-foerderbank.de
E-Mail: infocenter@kfw.de

Telefon: 0800 5399003
Adresse: KfW Bankengruppe, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main