Wie funktioniert das eigentlich mit der Finanzierung bei unseren Aufstiegsfortbildungen? Wenn Du Dich das schonmal gefragt hast, ist dieser Beitrag perfekt für Dich!
Hier wird Dir erklärt, welche möglichen Förderungen es gibt und was es mit der EHV-Sozial-Garantie auf sich hat!
Was ist die EHV-Sozial-Garantie?
Wir garantieren Dir beim Auftreten von unvorhersehbaren Gründen nach dem Studienbeginn, eine zeitweise Stundung. Zu diesen Gründen können z. B. nachweislich langandauernde Krankheiten oder Arbeitslosigkeit gehören. In diesem Fall bieten wir Dir eine zeitweise Stundung der Raten von maximal drei Monaten. Auf diese Möglichkeit hast Du Anspruch, wenn Du bis zu diesem Zeitpunkt alle fälligen Zahlungen ordnungsgemäß gezahlt hast.
Wodurch kann ich gefördert werden?
Das wohl wichtigste Fördermittel für Dich ist das Aufstiegs-BAföG – ehemals „Meister-BAföG“ genannt. Was das genau ist, dazu später mehr. Generell lässt sich sagen, dass Bund und Land den Weiterbildungsgedanken durch viele verschiedene Unterstützungen fördern. Unsere Studienberatung informiert Dich in einem Gespräch gerne über Deine persönlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Förderung.
Eine auszugsweise Vorstellung einiger Förderungen im Überblick:
- Aufstiegs-BAföG
- Arbeitgeberförderung
- steuerliche Ersparnis
- Bildungsförderung der Bundesländer
- Begabtenförderung (Stipendium)
Was bietet mir das Aufstiegs-BAföG?
Neben der Arbeitgeberförderung und der Bildungsförderung einzelner Bundesländer bietet Dir das Aufstiegs-BAföG eine finanzielle Förderung deiner Aufstiegsfortbildung. So unterstützt es Dich nicht nur bei den Kosten Deiner Weiterbildung in Form von Zuschüssen, sondern auch beispielsweise bei den Lebenshaltungskosten. Das Aufstiegs-BAföG ist eine gesetzlich geregelte finanzielle Unterstützung vom Staat. Damit unterstützen Bund und Länder alle, die sich für einen beruflichen Aufstieg entscheiden. Teilzeitmaßahmen werden mit einem Maßnahme Beitrag gefördert, der unabhängig vom Einkommen ist und dazu dient, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu begleichen. Bei Vollzeit Weiterbildungen kann zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt kommen. Bei uns sparst Du mit dem Aufstiegs-BAföG bis zu 75 Prozent!
Beispielrechnung:
NICE TO KNOW:
Wir geben Dir außerdem gerne die Möglichkeit, dass Du Deine Studiendauer um sechs Monate kostenfrei verlängern kannst. Während dieser Zeit stehen Dir dann selbstverständlich alle Leistungen des EHV weiterhin zur Verfügung.