iPad-Nutzungsvereinbarung

  1. Zur Begleitung des kombinierten Online-Studiums erhält der*die Studierende ein mobiles Endgerät durch die EHV Fernstudium und Weiterbildung GmbH (EHV) zur Verfügung gestellt.
  2. Dieses Gerät wird dem*der Studierenden für die Umsetzung des Fernstudiums kostenlos zur Verfügung gestellt.
  3. Das Vertragsverhältnis beginnt, nachdem der*die Studierende den Geräteantrag zugestimmt hat.
  4. Der*die Studierende stimmt der Berechnung und Übermittlung eines persönlichen Score-Werts von der Schufa an die EHV Fernstudium und Weiterbildung GmbH für die Entscheidung über den Erhalt des iPads zu.
  5. Bei ausgeglichenem Kundenkonto geht das zur Verfügung gestellte Gerät nach Vertragslaufzeit in das Eigentum des*der Studierenden über.
  6. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die EHV liegt insbesondere dann vor, wenn z. B. die Zahlungen der Semesterbeiträge nach entsprechender Ankündigung eingestellt oder nach Verzugseintritt offene Rechnungsbeträge grundlos nicht beglichen werden.
  7. Mit der Kündigung des Studienvertrages wird die folgende Nutzungsgebühr zzgl. der etwaigen Extragebühr für ein abweichendes Modell je verbleibenden Monat der Vertragslaufzeit sofort fällig: 20,- € (bei 18 Monaten Laufzeit), 15,- € (bei 28 Monaten Laufzeit) oder 10,-  € (bei 30 Monaten Laufzeit);  Alternativ kann der*die Studierende das Gerät inklusive dem zur Verfügung gestellten Zubehör und der Verpackung an die EHV auf eigene Kosten zurücksenden. Hierzu muss das Gerät einwandfrei funktionieren und darf alleinig der Nutzungsdauer angemessene Gebrauchsspuren aufweisen.
  8. Bei Unregelmäßigkeiten im Kundenkonto, speziell Rücklastschriften, behalten wir uns vor, von der iPad-Vereinbarung zurückzutreten. In diesem Fall ist die EHV GmbH berechtigt, die Auslieferung des jeweiligen Gerätes nicht durchzuführen. Ebenfalls gilt der Fernunterrichtsvertrag und das entsprechenden Teilnahmeentgelt unter Einbeziehung des Rabatts für den Geräteverzicht als vereinbart. Sollte dem*der Teilnehmer*in das Gerät bereits zur Verfügung gestellt worden sein, behalten wir uns vor, den restlichen anteiligen Gerätepreis sofort fällig zu stellen.
  9. Sollte der*die Teilnehmer*in nicht in Lage sein, das Entgelt für die Gerätenutzung zu zahlen, besteht die Möglichkeit, das Gerät zurückzugeben. Dieses muss funktionstüchtig sein und sich in einem der Gebrauchsdauer entsprechenden Zustand befinden. Die Rückgabe stellt den Teilnehmer von der zukünftigen Zahlung des anteiligen Werts für die jeweilige Nutzung des Geräts frei. Bei Nichteinlösung der Lastschriften und Nichtrückgabe des Geräts behalten wir uns zudem das Recht vor, gegen den Teilnehmer eine Strafanzeige wegen Warenkreditbetruges zu stellen.